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Bewusstsein beim Gesetzgeber noch gering

„Dennoch ist beim Gesetzgeber das Bewusstsein zum Kachelofen gering ausgeprägt“, verweist Schiffert. Auch habe sich noch nicht herumgesprochen, dass Scheitholz im Vergleich zu Strom, Gas, Öl oder Pellets noch immer die kostengünstige Energiequelle ist. Verhindert wird der Kachelofen aber auch oftmals vom Gesetzgeber direkt. „Seit 2012 gibt es die Anforderung in den Bauordnungen nicht mehr, dass jede Wohneinheit einen Rauchfang haben muss, mit dem zumindest ein Wohnraum mit festen Brennstoffen beheizt werden kann“, verdeutlicht Schiffert. „Dies wurde mit den geringeren Baukosten begründet und ist vor allem im mehrgeschoßigen Wohnbau ein Problem“. Aktuell findet gerade die Überarbeitung der OIB-Richtlinien statt und der Kachelofenverband fordert (wie auch z. B. die Rauchfangkehrer*innen) die Wiedereinführung dieser Anforderung, zumal gerade in Krisenzeiten ein Kachelofen eine Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ermöglicht.

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